Leo Seidel · AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines


  1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Leo Seidel ( im folgenden Fotograf genannt) übernommenen Aufträge, erstellte Angebote, erbrachte Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferungen .
  2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  3. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die entsprechend dem Auftrag in Rechnung gestellt werden können.
  4. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung werden gelieferte Aufnahmen dem Kunden lediglich zum Zwecke der internen Sichtung und Auswahl im Rahmen der vereinbarten Überlassungsdauer und unter Erstattung sämtlicher Bearbeitungskosten zur Verfügung gestellt.
  5. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

II. Rechteübertragung und Behandlung des Bildmaterials


  1. Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des Fotografen. Jegliche Verwendung des Bildmaterials bedarf der vorherigen ausdrücklichen Freigabeerklärung des Fotografen. Diese steht unter der auflösenden Bedingung des rechtzeitigen Eingangs des Nutzungshonorars. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Das Bildmaterial ist sodann grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben, es sei denn, daß sich aus der Freigabeerklärung und/oder dem Lieferschein etwas anderes ergibt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiterzuübertragen.
  2. Bearbeitungen, Umarbeitungen, Nachbildungen oder Duplizieren der überlassenen Aufnahmen sowie deren Digitalisierung sind nur mit schriftlichem Einverständnis möglich. Dies gilt auch bei Veränderungen bei der Wiedergabe des Bildmaterials, z. B. Veränderung und/oder Hinzufügen etwaiger Texte, Bildunterschriften etc., die u. a. zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw. – soweit möglich – bei Gegenständen zur Herabwürdigung von Firmen führen können.
    Duplikate sind im Falle des Einverständnisses zu kennzeichnen und nach Verwendung zu Vernichtungszwecken an den Fotografen zurückzusenden.

III. Reklamationen


  1. Beanstandungen, die den Inhalt der Bildsendungen betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Der Fotograf haftet nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung.

IV. Honorare


  1. Jegliche Verwendung des übersandten Bildmaterials ist honorarpflichtig nach den jeweiligen Honorarsätzen der Mittelstandsgemeinschaft (MFM) ,soweit nicht anderes vor Nutzung (Adruck/Veröffentlichung) schriftlich vereinbart wurde. Von MFM abweichende Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen.
  2. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung.
  3. Zweitverwertungen aller Art, Werbung, Nachdruck sowie Digitales Speicherung, die nicht nur technischer Verarbeitung und Verwaltung dient sind zusätzlich honorarpflichtig. Dies gilt auch für Internetnutzung, Datenübertragung, öffentliche Wiedergabe und Herstellung von Hardcopies sowie Nutzung in elektronischen Geräten wie z.B. Navigationsgeräten.
  4. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 50 € pro Aufnahme an.
  5. Die Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der Gutschrift der gesamten vereinbarten Vergütung übertragen.
  6. Exklusivrechte und Sperrfristen unterliegen einem zusätzlichen Honorar von mindestens 100 % des Grundhonorars für die Nutzung der entsprechenden Aufnahme.
  7. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluß geltenden ermäßigten gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Fotograf berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 1,25% per Monat auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungs rechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden möglich.

V. Urhebervermerk / Belegexemplar


  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme mit einem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. Der Fotograf hat das Recht, im Einzelfall dessen Unterlassung zu verlangen. Wird diese Verpflichtung verletzt, erhält der Fotograf einen Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. von ihm zu beanspruchende Grundhonorar.
  2. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare mit Anstrich zuzusenden.

VI. Rückgabe des Bildmaterials


  1. Der Kunde haftet bis zur unversehrten Rückgabe an den Fotografen für das überlassene Bildmaterial. Dieses ist innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vollständig, unversehrt sowie ordnungsgemäß und branchenüblich verpackt termingerecht zurückzusenden. Die Rückgabeverpflichtung betrifft auch überlassene Textunterlagen und Originalrahmen mit den Archivnummern.
  2. Kosten – auch diejenigen, die nach Rückgang z. B. loser Bilder ohne die entsprechenden Unterlagen entstehen – gehen zu Lasten des Kunden.

VII. Haftung und Schadensersatz


  1. Bestelltes Bildmaterial muß innerhalb der auf dem Lieferschein angegebenen Frist zurückgegeben werden. Nach Überschreiten der Frist fallen Blockierungskosten pro Bild und Tag wie folgt an:
    a) S/W- oder Color-Vorlage 1 €
    b) Farbdias und Negative 1 €
    Veröffentlichtes Material muß spätestens nach Beendigung der Druckarbeiten in unversehrtem Zustand zurückgegeben werden (inklusive Originalrahmen, Textunterlagen etc.). Bei Fristüberschreitung fallen auch hier Blockierungskosten pro Bild und Tag wie vorstehend genannt an.
  2. Bei unberechtigter Herstellung von Duplikaten etc., Nutzung des Bildmaterials ohne vorherige Freigabe und bei unberechtigter Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro ungenehmigter Verwertung zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hierdurch unberührt.
  3. Für beschädigtes (z. B. auch nicht entfernbare Fingerabdrücke, Kratzer auf der Schicht oder dem Schichtträger, Chemikalienreste, Knicke, Einrisse, Beschriftungen etc.), verunreinigtes, nicht zurückgegebenes oder im Risikobereich des Kunden/Verwenders verlorengegangenes Bildmaterial ist Schadensersatz in angemessener Höhe zu leisten, der sich grundsätzlich nach dem Grad der Beschädigung und einer dadurch beschränkten Verwendbarkeit des Bildes richtet. Hierbei sind folgende Schadensersatzbeträge zu leisten, ohne daß der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat:
    a) S/W- oder Color-Fotos (Duplikate) 25 €
    b) Farbdias (Duplikate) 200 €
    c) nicht reproduzierbare Farbdias (Originale) 1500 €
    Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist. Der Fotograf bleibt berechtigt, im Einzelfall weitergehende Schadensersatzansprüche auf der Basis des drei- bis zehnfachen Betrages des vereinbarten bzw. üblichen Lizenzhonorars geltend zu machen.
  4. Wird verloren gemeldetes und berechnetes Bildmaterial innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und unversehrt zurückgegeben, werden 50% des gezahlten Ersatzbetrages vergütet.
  5. Durch Zahlung des pauschalen Schadensersatzes erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht und kein Eigentum an diesem Bildmaterial.
  6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass Rechte Dritter vom Kunden einzuholen sind.Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert werden keinerlei Rechte Dritter zugesichert. Es wird kein Model Release, Property Release Kunst oder Markenrecht eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich in den IPTC Daten oder dem Lieferschein erwähnt.

VIII. Rechtswahl, Gerichtsstand


  1. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
  4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wohnsitz des Fotografen.
    Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen vereinbart.